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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen per 15. Januar 2004 (Revision per 27. Januar 2021)
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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen per 15. Januar 2004 (Revision per 27. Januar 2021)
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1. Geltung der Bedingungen Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 2. Vertragsinhalt Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit in ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bestellungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder der Bestellung durch Lieferung nachkommen. Liefertermine oder Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Die Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Falls nicht ausdrücklich vereinbart, sind Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Sonstige mündliche oder fernmündliche Zusatzvereinbarungen zum Kaufvertrag sind dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 3. Lieferung Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Kempen. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist von uns zum Versand gebracht oder vom Käufer abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung der Ware sich aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, gilt eine vereinbarte Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft innerhalb der Frist dem Käufer schriftlich mitgeteilt wurde. 4. Lieferverzögerungen Wir sind bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen oder Fristen nicht zu vertreten. Zu diesen Leistungshindernissen gehören insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung), Betriebsstörungen, Waren- und Rohstoffmangel sowie sonstige unvorhergesehene Fabrikationshindernisse, die bei uns, unseren Zulieferern oder den von uns oder unseren Lieferanten beauftragten Beförderungsunternehmen eintreten. Bei Auftreten von derartigen Leistungshindernissen steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Liefertermin bis zur Behebung des Leistungshindernisses hinauszuschieben. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen. 5. Versand
Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands und bei einem Netto-Warenwert über 250,-- EUR erfolgt die Lieferung CPT Zustellspediteur. Liegt der Netto-Warenwert unter 250,00 EUR erfolgt die Lieferung innerhalb von Deutschland ex works Kempen.
Beim Versand ins Ausland erfolgt die Lieferung bis 250,-- EUR Netto-Warenwert ex works Kempen und ab 250,-- EUR Netto-Warenwert DAP german boarder (LKW-Sendung). Lieferungen per Luftfrachtsendung ins Ausland erfolgen ab 250,-- EUR Netto-Warenwert FCA Düsseldorf.
Seesendungen werden bis zu einem Netto-Warenwert von 1.000,-- EUR ex works Kempen geliefert. Ab einem Netto-Warenwert über 1.000,-- EUR erfolgt die Lieferung FOB (genannter Hafen) und ab 25.000,-- EUR Netto-Warenwert CFR (genannter Empfängerhafen).
Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Nach Vertragsschluß eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaiger Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw. gehen zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für solche Mehrkosten, die durch besondere Versandwünsche des Käufers - z.B. Express- oder Luftfrachtbeförderung - entstehen.
Wird der Abschluß einer Transportversicherung gewünscht, so trägt der Käufer hierfür die Kosten.
6. Preise
Erteilte Aufträge werden von uns zu den am Tage der Lieferung jeweils gültigen Listenpreise ausgeführt. Die Listenpreise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, pro kg/netto bzw. pro Stück/netto. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsschluß und Lieferung unsere Preise allgemein erhöhen, so ist der Käufer innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Preise laut Angebot haben nur bei Abnahme in den angegebenen Standardgebinden Gültigkeit. Bei Bestellungen unter den angebotenen Standardgebinden gelten die jeweils gültigen Kleinverpackungszuschläge lt. Angebot.
Bei Bestellungen die von unseren angebotenen Verkaufseinheiten abweichen berechnen wir die zusätzlich notwendigen Kartonverpackungen.
Sonderverpackungen für Luft- oder Seefracht werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
Wünscht der Käufer Express- oder Luftfrachtbeförderung, so werden die Mehrkosten berechnet. Bei einem Netto-Warenwert unter
200,-- Euro pro Lieferung (nicht Bestellung) berechnen wir zusätzlich 100,-- Euro Bearbeitungsgebühr. Bei Lieferungen in Drittländer (nicht EU-Länder) wird für Bestellungen unter einem Netto-Warenwert von 1.000,-- Euro zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 85,-- Euro berechnet.
7. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungsbeträge 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto fällig und auf eines der angegebenen Bankkonten in Euro zahlbar. Bei einem Rechnungsbetrag unter 200,-- Euro wird kein Skonto gewährt Nebenspesen gehen zu Lasten des Käufers. Im Export gehen die mit dem Zahlungseingang verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers, soweit sie in dessen Land anfallen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir für jedes Mahnschreiben 5,-- Euro Mahngebühr. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, im Ausland einschließlich des Kursverlustes, behalten wir uns vor, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Die Entgegennahme von Bestellungen und Ausführungen von Lieferungen kann von einer Sicherheitsstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Aufrechnungen sind nur zulässig, wenn die Gegenforderungen von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.
8. Gewährleistung und Mängelrüge Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort bei Erhalt durch Probeverarbeitung auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen, es sei denn, dass eine Probeverarbeitung ausnahmsweise unzumutbar ist. Beanstandungen sind schriftlich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Handelsübliche Mengenabweichungen dürfen nicht beanstandet werden. Im Falle von Mängelrügen ist auf unseren Wunsch die beanstandete Ware in Original-Konfektionierung und Original-Verpackung unter Angabe der Beanstandung, gegebenenfalls des Produktes und dessen Partienummer, unverzüglich an uns einzusenden. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und mangelhafte gegen mangelfreie Ware umtauschen. Ist ein Umtausch nicht möglich oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir nach Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlaß einräumen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer sofort bei Empfang der Ware schriftlich dem Transportunternehmen mit Kopie an uns bzw. dem Verkäufer anzuzeigen. 9. Haftung Schadenersatzansprüche gegen uns - auch wegen Mangelfolgeschäden - sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit sowie der Verletzung sonstiger vertraglicher oder vorvertraglicher Nebenpflichten und Pflichten, positiver Forderungsverletzung, Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und / oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder der Schadenersatzanspruch beruhte auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Eine Haftung besteht auch dann, wenn die Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Mitarbeiter leicht fahrlässig erfolgte. Der Höhe nach wird jeder Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Alle Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren bei Kaufgeschäften in 6 Monaten nach Lieferung, es sei denn, der Anspruch beruhte auf unerlaubter Handlung oder auf Verletzung auf Leben, Körper und Gesundheit oder groben verschulden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 10. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur Begleichung aller bestehenden und aller künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Käufer. Verbindet, verarbeitet oder vermischt der Käufer die von uns gelieferte Ware mit anderen Produkten, so erwerben wir das Miteigentum an der neu hergestellten Sache. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis, in welchem der Wert der von uns gelieferten Ware zum Wert der neuen Sache steht. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns möglich. Für den Fall, dass wir die Zustimmung erteilen, gehen sämtliche Forderungen, die dem Käufer aus der Veräußerung gegen Dritte entstehen, mit ihrer Entstehung zur Sicherung unserer bestehenden und künftig entstehenden Ansprüche gegen den Käufer auf uns über. Wir werden die abgetretene Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner bekanntzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Forderungen, die dem Käufer aus den Weiterveräußerungen von Eigentumsvorbehaltsware gegen Dritte entstehen, dürfen nicht in laufende Rechnungen aufgenommen werden. Werden sie dennoch in laufende Rechnungen aufgenommen, so erstreckt sich die Abtretung auch auf den Kontokorrentsaldo. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und verpflichtet sich, diese gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus sowie Wasserschäden zu versichern. Der Käufer tritt hiermit alle Entschädigungsansprüche, die ihm bezüglich der Vorbehaltsware aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften zustehen sowie etwaige sonstige Ersatzansprüche an uns ab. Auf Verlangen wird uns der Käufer durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass die Versicherungen von ihm abgeschlossen und für die Zeit des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes der Versicherungsschutz aufrechterhalten worden ist. Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn und soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten 20% der zu sichernden Forderungen übersteigt. 11. Technische Beratung, Verwendung und Verarbeitung Beschreibungen und Ablichtungen unserer Ware und Produkte in technischen Unterlagen, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, Webseiten, Datenblättern und Informationsblättern sind unverbindlich soweit ihr Einbezug in den Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Das gilt auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Die Produkte sind ausschließlich für die im jeweiligen Merkblatt angegebenen Anwendungen vorgesehen. Sie befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen insbesondere im Hinblick auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte und der aufgrund unserer anwendungstechnischen Beratung von Ihnen hergestellten Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nach Maßgabe unsere jeweils aktuellen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 12. Gleichbehandlung Respekt im Umgang miteinander ist ein Teil der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität stellen einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex der partnerschaftlichen Zusammenarbeit dar. Alle Partner sind verpflichtet, den Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu wahren, insbesondere die Persönlichkeit und Würde jedes Menschen zu respektieren. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile - soweit gesetzlich zulässig - bezüglich der sich aus dem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Rechte und Pflichten Kempen. Das gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß, wenn auf Schecks oder Wechsel ein anderer Zahlungsort als Kempen angegeben ist. 14. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 15. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten vielmehr als durch solche wirksam ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Vertragschließenden am ehesten entspricht. 16. Lieferketten Zur Absicherung der Lieferkette setzen wir von allen Geschäftspartnern voraus, dass Maßnahmen getroffen werden, um unsere Rohstoffe / Fertigwaren sicher zu produzieren, lagern, be- oder verarbeiten, verladen und transportieren, um den Anforderungen des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten gerecht zu werden. Bei Missachtung bitten wir um Mitteilung! Kempen, 27. Januar 2021 Lackwerke Peters GmbH & Co. KG ![]() |
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