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ELPETEC TESTING SERVICES
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Dienstleistungs-Angebot der Peters Research GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Kunden,
Messinstrumente, Testgeräte und Klimaschränke liefern Technische Daten, wertvolle Informationen und zielführende Hinweise, die für unsere Kunden und uns eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage bilden. Detailliert geprüft werden nicht nur unsere Beschichtungsstoffe und deren Rohstoffe, sondern auch vielfältige Beschichtungsergebnisse auf Testboards oder realen Nutzen bzw. Baugruppen („Testobjekten“) unserer Kunden. Sie dienen der Produktauswahl, der Entwicklung, der Datenermittlung, der Qualitätskontrolle oder auch der Fehleranalyse. Was für uns zum selbstverständlichen Tagesgeschäft zählt und wofür sinnvollerweise hochwertiges und deshalb recht teures Gerät beschafft wurde, ist und bleibt für viele Kunden ein seltener Fall. Wünschen Sie sich jedoch Daten, Fakten und Hintergründe zu Ihrer eigenen Orientierung bzw. Beurteilung bei Ihrer Produktentwicklung und deren Absicherung, so bieten wir Ihnen dazu unterschiedlichste Dienstleistungen aus unserem physikalischen Labor oder aus unserem Klimalabor an. Sie sparen sich hohe Anschaffungskosten und wir amortisieren unsere Geräte schneller, das ist ein Win-Win-Geschäft für beide Beteiligten. Sie schicken uns Ihren Auftrag mit den zu testenden Objekten zu, wir führen die Arbeiten an den Geräten fachmännisch und unverzüglich durch, und Sie erhalten dann Ihre Prüflinge mit einem aussagekräftigen Bericht der Testergebnisse zurück. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir kein zertifiziertes Testlabor betreiben; auch haben wir keine eidesstattlich vereidigte Sachverständigen zu bieten. Wir liefern Ihnen jedoch wertvolle Ergebnisse aus unserer Prüfpraxis für ihre Praxis. Dies bieten wir unter den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an: Präambel: Besonders befähigte Mitarbeiter*innen der Peters Research GmbH & Co. KG – nachstehend „PR“ genannt - führen ständig interne wie auch externe Arbeiten mit unterschiedlichen Testgeräten in unseren hervorragend ausgestatteten Prüf- und Klimalabors aus. Sie beschreiben die Methode sowie die eingesetzten Geräte und Hilfsstoffe, verweisen auf einschlägige Normen, ermitteln die Daten und Ergebnisse und erstellen einen aussagekräftigen Prüfbericht. Auf Wunsch sprechen Sie auch unverbindliche Empfehlungen aus, die vom Auftraggeber jedoch auf ihre Eignung selbst zu bewerten, zu prüfen und zu verantworten sind.
1. Allgemeines:
Die Durchführung der Dienstleistungsaufträge seitens der PR für den Auftragsgeber liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung seitens PR unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die abweichende Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. PR und der Auftraggeber sind in diesem Fall verpflichtet, eine Neubestimmung so zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
2. Dienstleistungsbestandteile/Vertragsbestandteile
Als solche gelten:
a) die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers; b) das Angebot der PR unter Angabe der Preise und der Lieferzeiten; c) im Übrigen die Bestimmungen des BGB.
3. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt jeweils mit dem Abschluss des individuellen Vertrages und endet nach erfolgter Vertragserfüllung, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
4. Leistungsumfang
PR wird die gemäß Angebot durchgeführten Dienstleistungen fachgerecht nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der in der Branche üblichen Normen und Praktiken durchführen. PR steht nicht dafür ein, dass die von ihr durchgeführten Dienstleistungen und deren Ergebnisse für die vom Auftraggeber in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind.
Für freigaberelevante Untersuchungen, die im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen und Überwachungen stehen, sind die Dienstleistungen nicht vorgesehen.
5. Versand/Gefahrentragung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Anlieferung der Untersuchungsmaterialien bzw. Testobjekte auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Sämtliche Gefahren-, Handhabungs- und Entsorgungshinweise bzgl. der Untersuchungsmaterialien bzw. Testobjekte, insbesondere evtl. ökologischer und toxikologischer Art, sowie – soweit bekannt- die Zusammensetzung, sind PR vor Vertragsabschluss bekannt zu geben. Stellt sich vor oder auch während der Untersuchung heraus, dass der Schutz der Mitarbeiter*innen nicht sichergestellt werden kann, ist PR berechtigt, diese Untersuchungen nach entsprechender Information des Auftraggebers abzubrechen und dem Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten sowie eventuell anfallende, nachgewiesene Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.
Sofern nicht anders vereinbart, wird RP nach Abschluss der Arbeiten die Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammenfassen und i.d.R. zusammen mit dem Untersuchungsmaterial bzw. dem Testobjekt an den Auftraggeber übersenden.
6. Vertragshindernisse/Höhere Gewalt
Sämtliche Pflichten und insbesondere die Pflicht zur Durchführung der beauftragten Dienstleistungen unterliegen dem Vorbehalt unverschuldeter Verzögerungen aus Gründen, die jenseits des Einflussbereichs der jeweils verpflichteten Vertragspartei (z.B. eine Pandemie) liegen. Dies gilt insbesondere für Energiemangel, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Streiks, Arbeitskämpfen und ähnlichen Einwirkungen, verzögerte Belieferung oder Nichtbelieferung von PR, durch den Auftraggeber verursachte Verzögerungen sowie andere Fälle höherer Gewalt.
Bei Langzeittests in Klimaschränken kann es infolge von Stromausfall zu erheblichen Unterbrechungen kommen, laufende Tests müssen möglicherweise abgebrochen und neu eingeplant und neu gestartet werden. In solche n Fällen wird PR den Auftraggeber unverzüglich informieren und die Ausführung mit diesem abstimmen. Ggfs. kann der Auftraggeber auf den Neustart der Testdurchführung verzichten, die Kosten für die geleisteten Vorarbeiten erstatten und ansonsten von dem Vertrag zurücktreten.
7. Geheimhaltungsverpflichtung
PR verpflichtet sich, weder die konkret durchgeführten Dienstleistungen an sich noch die ermittelten Ergebnisse weder zu veröffentlichen noch anderen zugänglich zu machen, es sei denn zwischen PR und dem Auftraggeber wurde anderes vereinbart oder gesetzliche Pflichten stehen einer Geheimhaltung entgegen. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung erlischt fünf (5) Jahre nach Beendigung der jeweiligen Dienstleistung, spätestens jedoch fünf (5) Jahre nach der Versendung des Abschlussberichts durch PR.
8. Rechnungsstellung/Zahlungsverkehr
Nach Abschluss der Untersuchungen und vor oder mit Übersendung des Abschlussberichts sendet PR dem Auftraggeber eine Rechnung zu; diese ist innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur zulässig, soweit die Gegenforderung des Vertragspartners von PR anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist PR berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Verzugszinsen sind sofort fällig.
9. Gewährleistungsansprüche
Erkennbare Mängel an der erbrachten Dienstleistung (falsche Daten oder fehlerhafter Abschlussbericht) können nur unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen nach Übersendung des Abschlussberichts in Textform in genauer Bezeichnung des Mangels angezeigt werden. Verborgene Mängel können nur unverzüglich nach der Feststellung des Mangels, spätestens aber innerhalb der nach dieser Ziffer geltenden Verjährungsfrist, in Textform in genauer Bezeichnung des Mangels angezeigt werden. Liegt ein Mangel vor, wird PR sich bemühen, diesen durch entsprechende Nachbesserungen innerhalb angemessener Frist abzuhelfen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber die Minderung der Gegenleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gilt Ziffer 8.
Mängelansprüche verjähren- soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorschreibt – in einem Jahr ab Übersendung des Abschlussberichts.
10. Haftungsausschlüsse und –begrenzungen
Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anders ergibt, haftet PR bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, a) bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder b) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, oder c) bei einer nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von PR jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die sich aus zuvor genannten ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden PR nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. PR kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die auf die in Ziffer 4 beschriebenen Umstände zurückzuführen sind.
11. Anwendbares Recht / Gerichtssand
Erfüllungsort für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbeziehungen ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhenden Geschäften ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Kempen. Die Beziehungen zwischen PR und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
Peters Research GmbH & Co. KG, Kempen
Stand: August 2021
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